Zum Hauptinhalt
RenteFuchs

Rente mit 63 2025

Kostenlos · Sofort · Kein Download nötig

Prüfe ob du die Bedingungen für Rente mit 63 erfüllst und berechne mögliche Abschläge.

Rente mit 63 Rechner 2025

Prüfe, ob du die Bedingungen für die abschlagsfreie Frührente erfüllst und erfahre dein frühestmögliches Rentendatum.

Aktuelles Alter: 60 Jahre

Status

🟡 35 Jahre – mit Abzügen

Volle Rente (ab 67)

1.769

kein Abzug

Rente ab 67

1.769

kein Abzug

Rentenbeginn frühestens

mit 67

mit Abzügen ab 63

✅ Zählt für 45 Jahre

  • Pflichtbeiträge aus Arbeit
  • Kindererziehungszeiten (bis 10. Geburtstag)
  • Pflegezeiten
  • Wehr-/Zivildienst
  • Krankengeld-Bezug

❌ Zählt NICHT

  • ALG-I in letzten 2 Jahren (Ausnahme: Betriebsschließung)
  • Schulzeiten, Studium
  • Freiwillige Beiträge
  • ALG-II / Bürgergeld

Übergangsregelungen für Geburtsjahrgänge 1953–1963. Genaue Beitragsjahre aus Renteninformation der DRV entnehmen. Kostenloses Beratungsangebot der DRV nutzen!

Rente mit 63 – Alles Wichtige im Überblick

Die „Rente mit 63" ist eigentlich keine Rente mit exakt 63 Jahren mehr – für alle nach 1952 Geborenen wurde das Mindestalter schrittweise angehoben. Für Jahrgänge ab 1964 ist die frühestmögliche abschlagsfreie Rente erst mit 65 möglich.

Die 45-Jahre-Regel ist dabei entscheidend. Wer die Schwelle knapp verfehlt, kann prüfen, ob durch freiwillige Beitragszahlungen oder die Anrechnung von Kindererziehungszeiten noch die nötige Zahl erreicht werden kann.

Häufige Fragen

Was ist die „Rente mit 63" genau?

Offiziell heißt sie „Altersrente für besonders langjährig Versicherte" und ermöglicht den Renteneintritt ohne Abzüge bei 45 Beitragsjahren. Je nach Geburtsjahr liegt das frühestmögliche Alter heute zwischen 63 und 65 Jahren.

Was zählt zu den 45 Beitragsjahren?

Pflichtbeitragszeiten (Arbeit, Ausbildung), Kindererziehungszeiten (max. 10 Jahre), Pflegezeiten, Wehr-/Zivildienst, ALG-I-Bezug (nicht ALG II!), freiwillige Beiträge sowie Zeiten mit Arbeitsentgelt oder Kurzarbeitergeld.

Was zählt NICHT zu den 45 Jahren?

Reines Schulbesuch (Schulpflicht), Studium (außer mit paralleler Beitragszahlung), ALG-II-/Bürgergeld-Bezug, reine Haushaltsführung ohne Kindererziehung, und Zeiten in der letzten 2 Jahre vor Renteneintritt mit ALG-I (Missbrauchsregel).

Kann ich auch mit weniger als 45 Jahren früher in Rente?

Ja, mit mindestens 35 Beitragsjahren gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte" ab 63, allerdings mit dauerhaften Abzügen von 0,3 % pro Monat vor dem Regeleintrittsalter (67).

Für welche Geburtsjahre gilt die abschlagsfreie Rente ab welchem Alter?

Bis Jahrgang 1952: ab 63. Ab Jahrgang 1953 steigt das Mindestalter schrittweise auf 65 Jahre (Jahrgang 1964+). Für nach 1964 Geborene ist die früheste abschlagsfreie Rente erst mit 65 möglich.